Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, per Post / Fax / E-Mail / telefonisch erfolgen. Diese wird erst wirksam durch Unterschreiben des Reisevertrages/Buchungsbestätigung.
Stornierung
Ein kostenloser Rücktritt ist möglich, wenn Sie einen Ersatzteilnehmer benennen, oder wenn ein Teilnehmer aus der Warteliste nachrückt.
Entschädigungspauschalen bei Stornierungen und Reiserücktritten
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
- bis 28 Tage vor Reisebeginn 10 % - ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 %
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
- ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 %
- ab 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 70 %
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80 %
Flugbuchungen
Die Flugbuchungen sind vom Reisenden (Kunden) selbst zu organisieren. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen wird. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Flugkosten durch den Reiseveranstalter bei einer Absage der Reise aus jedwedem Grund.
Auf der Homepage besteht ein Link zu einer Flugbuchung, jedoch wird keine Haftung dafür übernommen.
Teilnahmevoraussetzungen bei Wanderreisen
Bei Wanderreisen werden eine normale bis gute körperliche Fitness und eine normale Kondition vorausgesetzt.
Ebenso ist gutes, festes Schuhwerk (Wanderschuhe) erforderlich.
Behinderungen und / oder körperliche Gebrechen / körperliche Beschwerden müssen auf jeden Fall mitgeteilt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, bei ungeeigneter Ausrüstung (z.B. Wanderungen mit Badeschuhen oder Flipflops) die Person von der Wanderung auszuschließen.
Die Mitnahme von Essen und ausreichend Wasser bei den Wanderungen ist eigenverantwortlich.
Haftung
Jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich, innerhalb und ausserhalb der Veranstaltung / des Kurses. Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind nur möglich, wenn diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Absage einer Veranstaltung / Kurses unsererseits
Der Veranstalter kann jederzeit ohne Angabe von Gründen jede Veranstaltung / Kurs absagen. Ein Ausfallsanspruch besteht nicht.
Die Mindestteilnehmerzahl ist 3 Teilnehmer, Die Maximale Teilnehmerzahl beträgt , je nach Wanderung 6 Teilnehmer. Sollte die minimale Teinehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich der Veranstalter vor mit einer Frist von 4 Wochen vor Reisebeginn die Reise abzusagen. Ein Ausfallsanspruch besteht nicht. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, erst nach dieser Zeit den Flug zu buchen, oder wie oben unter Flugbuchungen beschrieben, eine Flug- und Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.
Wichtig
Mit der Anmeldung und / oder Bezahlung, erkennen Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Nebenabsprachen sind nur in schriftlicher Form wirksam.
Jeder Teilnehmer hat sich respektvoll und wertschätzend gegenüber den anderen Teilnehmern zu verhalten. Ein deutlicher Verstoß (z.B. Beleidigungen) dagegen führt, nach einmaliger Anmahnung, zum Ausschluß der Reise durch den Reiseleiter. Eine Rückerstattungsanspruch ist durch den Verstoß verwirkt.
Verköstigung / Übernachtung
Es wird vom Veranstalter keine Verköstigung, keine An- und Abreisekosten übernommen und auch keine Übernachtungskosten, sofern dies nicht ausdrücklich in der Reisebeschreibung ausgewiesen ist.
Weitere Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung zu einer Tour akzeptieren Sie die allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen von Auszeithof-Reisen.
An den Touren kann jeder Erwachsene teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Tourenbeschreibungen genannten Anforderungen (z.B. erforderiche Trittsicherheit, Schwindelfreiheit, Kondition) gewachsen, sowie entsprechend ausgerüstet ist.
Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen sind von der Teilnahme an Veranstaltungen ausgeschlossen. Ebenso Personen, die aktuell an fieberhaften Erkrankungen leiden.Teilnehmer mit chronischen Erkrankungen (z. B. Zuckerkrankheit, Epilepsie, Herz- und Kreislaufprobleme, Allergien) werden gebeten vor der Tour den Tourführer darüber zu informieren und zu klären, ob sie an der Tour teilnehmen können.
Bei Erkrankung oder Verhinderung aus einem wichtigen Grund besitzt der Käufer die Möglichkeit sein Ticket gegen eine kleine Gebühr auf eine andere, bereits existierende Tour oder ein Gutscheinticket umzubuchen. Dies muss während des aktiven Verkaufszeitraumes der Tickets passieren. Findet er keine andere Tour oder gibt es keine andere Tour, so verfällt das Ticket. Eine Erstattung des Ticketpreises ist nicht möglich.
Bei jeder Auszeithof-Reisen Tour gibt es eine Mindestanzahl von 4 Teilnehmern. Wenn diese Mindestanzahl nicht erreicht wird, behält sich Auszeithof-Reisen vor, die Tour abzusagen. Der Kaufpreis des Tickets wird zurückerstattet oder der Käufer erhält die Möglichkeit zur Umbuchung auf eine andere Tour.
Ist der Tourführer erkrankt und Auszeithof-Reisen findet keinen passenden Ersatz, so wird die Tour abgesagt und der Teilnehmer erhält sein Geld zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Durch äußere Umstände (z.B. Krankheit, wichtige Termine) kann es möglich sein, dass die Tour von einem anderen Tourführer durchgeführt wird, als ursprünglich geplant.
Die Kleidung des Teilnehmers muss dem Wetter und der Tageszeit entsprechend sein. Sie muss aus festen Schuhen und bequemer/wetterfester Kleidung bestehen und gegebenenfalls reflektierend sein. Bei ungenügender Bekleidung, insbesondere bei unpassendem Schuhwerk, hat der Tourführer das Recht, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Einen Anspruch auf Erstattung des Preises hat der Teilnehmer in diesem Fall nicht.
Grundsätzlich findet die Tour auch bei schlechtem Wetter statt. Schlechtes Wetter berechtigt nicht zum Rücktritt. Die Tour wird vom Veranstalter abgesagt, wenn eine Unwetterwarnung (Stufe 3) für das betroffene Wandergebiet vorliegt.
Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Tourführers sind bindend, sofern sie der Sicherheit des Teilnehmers oder der Gruppe dienen. Bei Zuwiderhandlung oder Verstößen bei Sicherheitsforderungen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Das Mitnehmen von Kindern auf Veranstaltungen ist generell nicht erlaubt – es sei denn, dass es ausdrücklich angekündigt ist.
Es bleibt dem Tourführer vorbehalten, die geplante Tour nach den Kenntnissen der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhersehbarer Umstände abzuändern.
Von jeder Tour können Fotos gemacht werden, die veröffentlicht werden. Im Wesentlichen sind dies die Sehenswürdigkeiten oder bestimmte Abschnitte auf dieser Tour. Es kann von daher vorkommen, dass auf den Bildern auch Teilnehmer zu sehen sind, ohne dass diese erkennbar sind (Bild von hinten, von der Seite). Möchte ein Teilnehmer jedoch, dass ein solches Bild von ihm aus dem Internet Auftritt entfernt wird, so bitten wir um eine kurze Mittteilung.
Es ist nicht erlaubt, bei Auszeithof-Reisen Veranstaltungen eigene Fotos oder Filme der Teilnehmer zu machen und diese zu verbreiten.
Es besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers auf ein bestimmtes Geschlechterverhältnis bei einer Tour.
Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Qualität oder Quantität an Kontakten zu anderen Singles.
Eine Teilnahme bei Alleinreisen.eu Single-Touren ist nur als Single erlaubt und in der entsprechenden Altersklasse erwünscht.
Jedes Gutscheinticket ist für die Teilnahme einer Person an genau einer Tour an einem bestimmten Datum gültig. Es kann jedoch gegen eine kleine Gebühr auf ein anderes Datum /Tour umgebucht werden.
Rückzahlungen aus Gutscheintickets sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Teilnahmebedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
(Stand 14.07.2022)
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an den Veranstaltungen von Auszeithof-Reisen erfolgt auf eigenes Risiko.
Der Veranstalter schließt die Haftungsübernahme für Schäden jeglicher Art aus, die nicht auf einem grob fahrlässigem Fehlverhalten des Veranstalters und der Tourenführer beruht. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere für Folgen von Unfällen und für abhanden gekommene Gestände (z.B. Rucksäcke, Bekleidungsstücke, Zubehör u.a.). Der Abschluss einer privaten Unfall- und Haftpflichtversicherung wird den Teilnehmern empfohlen.
Der Veranstalter setzt voraus, dass gegen eine Teilnahme an den Touren keinerlei gesundheitliche Bedenken bestehen. Die Teilnehmer der Touren erklären mit ihrer Anmeldung verbindlich die Unbedenklichkeit gesundheitlicher Risiken.
Die Teilnehmer erkennen den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art an.
Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Organisator oder den Tourführer der Tour Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahmen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen – als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Für eventuelle seelische, körperliche oder materielle Schäden, die durch Kontakte zu Teilnehmern oder Tourguides entstehen können, wird keine Haftung übernommen.
Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Organisator oder den Tourführer der Tour Ansprüche wegen unzulänglicher Touren-/Reisebeschreibungen geltend machen.
Der Teilnehmer wird weder gegen den Veranstalter und Organisator oder den Tourführer der Tour Ansprüche wegen nichtgefallens oder Verschmutzung der Unterkünfte geltend machen. Alle Beschwerden sind selbstständig mit der Unterkunftsleitung zu klären.
AGB Auszeithof-Reisen.de
REISEBEDINGUNGEN DER Auszeithof-Reisen.de
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung sowie individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Reisebedingungen. Änderungen bedürfen der Schriftform.
1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtung für den Reiseunternehmen und für Mitreisende
1.1 Für alle Buchungswege (z. B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:
a) Grundlage dieses Angebots sind unsere Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese bei der Buchung vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch Vereinbarung mit Ihnen zum Inhalt des Reisevertrags gemacht wurden.
b) Sie haben für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die Sie die Buchung vornehmen, wie für Ihre eigenen einzustehen, soweit Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
c) Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit wir bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und unsere vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt haben und Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklären.
d) Die unsererseits erteilten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrags, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.2 Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss übermitteln wir Ihnen eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es Ihnen ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie Ihnen in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z. B. auf Papier oder per E-Mail), sofern Sie nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB haben, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Der Ablauf der elektronischen Buchung wird Ihnen in der entsprechenden Anwendung erläutert.
b) Zur Korrektur Ihrer Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars steht Ihnen eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.
d) Soweit wir den Vertragstext speichern, werden Sie darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
f) Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg (Eingangsbestätigung).
g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet für Sie keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrags.
h) Der Vertrag kommt zustande, sobald Ihnen unsere Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger zugegangen ist. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zustande.
In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstaben f) oben, soweit Ihnen die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Reisevertrags ist jedoch nicht davon abhängig, dass Sie diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzen.
1.4 Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 312 ff. BGB für die angebotenen Reiseleistungen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (insbes. Briefe, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, SMS sowie Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.
2. Bezahlung/Reiseunterlagen
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen wir und Reisevermittler nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und Ihnen der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und unser Rücktrittsrecht aus dem in Ziffer 7 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. Bei Verträgen über einzelne Reiseleistungen sind eine Kundengeldabsicherung und die Ausgabe eines Sicherungsscheins nicht erforderlich. Aus den Reiseausschreibungen können sich für bestimmte Reiseleistungen (z.B. für einige Flugsondertarife) frühere Fälligkeiten ergeben.
2.2 Bei Bezahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kontos automatisch zu den jeweiligen Terminen.
2.3 Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind, unsere gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben und zu Ihren Gunsten kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4.2 Satz 2 bis 4.5 zu belasten.
2.4 Die Reiseunterlagen werden grundsätzlich etwa 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen erforderlichenfalls innerhalb von 24 Stunden erstellt. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt in der Regel per E-Mail oder in gedruckter Form an Sie direkt.
3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn
3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von Ihren besonderen Vorgaben, die Inhalt des Reisevertrags geworden sind, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von uns gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
- entweder die Änderung anzunehmen
- oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten
- oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen,
wenn wir eine solche Reise angeboten haben. Sie haben die Wahl, auf unsere Mitteilung zu reagieren oder nicht. Erfolgt uns gegenüber keine oder keine fristgerechte Reaktion, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf weisen wir Sie in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2 hin. Anderenfalls können Sie entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern Ihnen eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatten wir für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist Ihnen der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.
4. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn / Rücktrittskosten
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
4.2 Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht unserer Kontrolle unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3 Die Höhe der Entschädigung haben wir unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Auf Ihr Verlangen sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.
Die Entschädigungspauschalen entnehmen Sie bitte nachstehender Ziffer 15 dieser Reisebedingungen.
4.4 Es bleibt Ihnen in jedem Fall der Nachweis gestattet, die uns zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale.
4.5 Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und auf Ihr Verlangen zu begründen.
4.6 Sind wir infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, leisten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung.
5. Umbuchungen/Ersatzteilnehmer
5.1 Nach Vertragsabschluss haben Sie keinen Anspruch auf Änderungen insbesondere hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Soll auf Ihren Wunsch dennoch eine Umbuchung - sofern möglich - vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich zum Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten.
Sofern es sich insoweit nicht um eine Umbuchung handelt, die nur geringfügigen Bearbeitungsaufwand verursacht, berechnen wir zudem ein aufwandsabhängiges Bearbeitungsentgelt, über dessen Höhe wir Sie vor der konkreten Umbuchung informieren. Es bleibt Ihnen insoweit der Nachweis gestattet, die uns zustehende Entschädigung sei wesentlich niedriger als das geforderte Bearbeitungsentgelt. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil wir Ihnen keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB erteilt hatten; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
5.2 Ihr gesetzliches Recht, gemäß § 651e BGB von uns durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt Ihnen ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie uns 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind, haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
Dies gilt nicht, soweit solche Gründe Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrags berechtigt hätten. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Wir können bis 28 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn auf die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung hingewiesen und diese Zahl sowie vorbezeichneter Zeitpunkt, bis zu welchem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, in der Reisebestätigung angegeben wurden. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung schnellstmöglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten.
7.2 Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erstatten wir unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Ihre Zahlungen auf den Reisepreis zurück.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Wir können vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung unserer eigenen Informationspflichten beruht. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern ggf. erstatteten Beträge.
9. Rücktritt vom Reisevertrag aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Insoweit wird - auszugsweise – auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651h Rücktritt vor Reisebeginn (1) Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Reiseveranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
[…]
(3) Abweichend von Absatz 1 Satz 3 kann der Reiseveranstalter keine Entschädigung verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich im Sinne dieses Untertitels, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
(4) Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn in den folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
1. […]
2. der Reiseveranstalter ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären. Tritt der Reiseveranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
(5) Wenn der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.“
10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
10.1 Reiseunterlagen
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.
10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen
Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, stehen Ihnen weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich unter den unten angegebenen Kontaktdaten oder der mitgeteilten Kontaktstelle zur Kenntnis zu bringen; Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Reiseunterlagen genannte Vorgangs-/ Reisenummer, das Reiseziel und die Reisedaten an. Sie können jedoch die Mängelanzeige auch Ihrem Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, zur Kenntnis bringen.
Unser örtlicher Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10.3 Fristsetzung vor Kündigung
Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir die Abhilfe verweigern oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.
10.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen
(a) Wir weisen darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P. I. R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.
Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.
(b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Reisevermittler unverzüglich anzuzeigen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.
11.2 Unsere deliktische Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden oder solche der sexuellen Selbstbestimmung sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.
11.3 Möglicherweise über die in Ziffern 11.1 und 11.2 hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von den Beschränkungen unberührt.
11.4 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Reiseleistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Wir haften jedoch, wenn und soweit für Ihren Schaden eine Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich war. Der Nachweis dieser Verletzung ist durch Sie zu erbringen.
12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat, Information über Verbraucherstreitbeilegung 12.1 Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2-7 BGB haben Sie uns gegenüber geltend zu machen.
Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reiseleistungen über diesen Reisevermittler gebucht waren.
Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.
12.2 Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Wir weisen für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streit- beilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
13. Reiseschutz (Reiserücktritts-Versicherung u.a.)
Bitte beachten Sie, dass die in unserem Programm genannten Reisepreise keine Reiserücktritts-Versicherung (Stornokosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten entstehen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss des speziellen RundumSorglos-Schutzes der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Straße 2, 81737 München, (oder jedweden anderen Versicherungen Ihrer Wahl.) Er beinhaltet neben der Reiserücktritts- Versicherung einen umfassenden Reiseschutz mit Notruf-Service rund um die Uhr.
14. Datenschutz
Wir erheben bei Ihrer Buchung personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrags erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und - soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist - an Dritte, z. B. Leistungsträger wie Hotels und Fluggesellschaften, übermittelt.
Wenn Sie bei der Buchung Ihrer Reise Ihre E-Mail-Adresse angeben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote unseres Unternehmens zu informieren. Sollten Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, können Sie dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.
Hierauf werden wir Sie auch bei jeder Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zweck noch einmal hinweisen. Alternativ können Sie dem Erhalt von E-Mails bereits bei der Buchung widersprechen.
15. Entschädigungspauschalen (vgl. Ziffer 4.2 und 4.3)
Die jeweilige Höhe der Entschädigungspauschale ist von der gewählten Reiseleistung und dem Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns abhängig.
Die Entschädigungspauschalen der einzelnen Reiseleistungen sind wie folgt gestaffelt:
15.1
- von 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn 50.- €
- ab 30 Tage vor Reisebeginn 20 %
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50 %
- ab 14. bis 07. Tag vor Reisebeginn 60 %
- ab 06. bis 01. Tag vor Reisebeginn 70 %
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 80 %